
Vom 18. auf 19. Jänner 2025 kam es zu einem tödlichen Alpinereignis am Großglockner, bei dem eine 33-jährige Salzburgerin ums Leben kam. Wie mehrfach medial berichtet hat die Staatsanwaltschaft gegen ihren überlebenden Begleiter ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Während der Beschuldigte über Monate zum Geschehen schwieg, hat er nunmehr über seine rechtsfreundliche Vertretung eine schriftliche Stellungnahme eingebracht, die – auf welchem Wege immer – unmittelbar ihren Weg in die mediale Berichterstattung fand.
Diese Tatsache, dass in dieser Stellungnahme der Versuch unternommen wird zu Lasten der Alpinpolizisten Stimmung zu machen und ein Fehlverhalten herbeizuschreiben, gibt der Landespolizeidirektion Tirol Anlass im Vorfeld der Klärung des Sachverhaltes im Ermittlungsverfahren ebenso öffentlich Stellung zu beziehen und die Thesen des Fehlverhaltens – ja selbst eines Irrtums von Seiten der Alpinisten – entschieden zurückzuweisen.
Die Tiroler Alpinpolizei hat eine mögliche Gefahrensituation bereits Stunden vor dem tödlichen Ereignis erkannt und intensive Ermittlungen zur Identität der zwei Personen geführt, die in den Nachtstunden den Versuch unternommen haben den Großglockner zu besteigen. Letztlich konnten die Personen ermittelt und deren Kontaktdaten festgestellt werden. Obwohl eine telefonische Verbindung bestand, scheiterten mehrfache Versuche der Kontaktnahme. Trotz widriger Flugbedingungen ist der Polizeihubschrauber in den Nachtstunden aufgestiegen und konnte Sichtkontakt herstellen. Die Bergsteiger haben kein Hilfssignal abgegeben, haben sich vielmehr abgewendet. Nach Mitternacht erfolgte schließlich ein Rückruf des überlebenden Begleiters. Das Vorliegen einer Notsituation wurde auch in diesem Telefonat nicht zum Ausdruck gebracht. Abgesehen von diesem Umstand ist festzuhalten, dass eine Bergung aus einer allfälligen Notsituation per Hubschrauber aufgrund der widrigen Flugbedingungen nicht möglich gewesen wäre und eine Rettung im Wege des Aufstieges der Retter mehr als fünf Stunden in Anspruch genommen hätte und schließlich auch hat. Denn, mehr als zwei Stunden später hat der überlebende Bergsteiger letztlich telefonisch eine Notlage mitgeteilt und erst zu diesem Zeitpunkt den Einsatz ausgelöst.
Die Landespolizeidirektion Tirol sieht an dieser Stelle von weiteren Ausführungen ab. Der genaue Sachverhalt wird im Wege der Staatsanwaltschaft bzw. eines allfälligen Gerichtsverfahrens zu klären sein.
Man verwehrt sich allerdings dagegen, AlpinpolizistInnen, die sich regelmäßig unter Einsatz ihres eigenen Lebens der Rettung von in Not geratenen Personen verschrieben haben, aus verfahrenstaktischen Überlegungen im Vorfeld eines klärenden Verfahrens öffentlich in Misskredit zu bringen und sieht sich in diesem Sinne zu dieser öffentlichen Stellungnahme außerhalb des Verfahrens verpflichtet.